Es gibt neue Regelungen im Werkvertragsrecht. Außerdem enthält das Gesetz eine wichtige Änderung bei der Gewährleistung für mangelhaftes Material. Das neue Bauvertragsrecht gilt ab 2018.
Wichtige Punkte der Neuregelung:
- Einführung von Regelungen über nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang, unter anderem ein Anordnungsrecht des Bestellers, wenn die Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen Einvernehmen über die Änderungen erzielt haben
- Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
- Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
- Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers (beim Verbraucherbauvertrag)
- Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit (beim Verbraucherbauvertrag)
- Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller (beim Verbraucherbauvertrag)
- Einführung spezieller Baukammern an den Landgerichten, um Bauprozesse zu beschleunigen
Die Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner hat eine konsolidierte Fassung der neuen Regelungen zusammengestellt.